Unsere Anlageinstrumente
Die Anlagegruppe CSA Mixta-BVG Index 45 I investiert indirekt über indexierte Anlagefonds weltweit in fest- und variabel verzinsliche Werte (z.T. inflationsgeschützt), in Aktien sowie in Schweizer Immobilien.
Das Anlageziel der Anlagegruppe CSA 2 Mixta-BVG 45 ist die Erzielung eines angemessenen Ertrages in CHF unter Nutzung der Möglichkeiten der internationalen Diversifikation. Die Anlagegruppe investiert weltweit in fest- und variabel verzinsliche Werte, in Aktien sowie in indirekte Immobilienanlagen.
Der Swiss Life BVG-Mix 45 lässt Anlagen in alle vom BVG zugelassenen Anlagekategorien zu und betreibt eine aktive Asset Allocation.
| CSA Mixta-BVG Index 45 I | CSA 2 Mixta-BVG 45 |
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|---|---|---|---|---|
| Valoren-Nr. | 11269573 | 887909 | 1245607 | |
| ISIN | CH0112695736 | CH0008879097 | CH0012456072 | |
| Währung | CHF | CHF | CHF | |
| Anlagestil | Passiv | Aktiv | Aktiv | |
| Benchmark | CB CSA Mixta-BVG Index 45 | CB CSA Mixta-BVG 4 | customized |
Fact Sheets über unsere Anlageinstrumente
Drei Links, drei Fact Sheets:
Unsere Anlagebedingungen
Unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 15 Kalendertagen werden Investitionen in das Wertschriftensparen (oder Rückführungen in die Rückdeckung) zu den Anlagezeitpunkten
1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November vorgenommen.
Ihr Auftrag zum Kauf oder Verkauf wird innerhalb von zehn Tagen zu den Anlagezeitpunkten
1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November getätigt.
Pro Kalenderjahr sind zwei Investitionen in das Wertschriftensparen (oder Rückführungen in die Rückdeckung) zulässig.
Eine Investition (oder eine Rückführung in die Rückdeckung) muss mindestens CHF 50‘000 betragen.
Bei einer vollständigen Rückführung ist keine Mindestsumme einzuhalten.
Eine Umschichtung kann durch gleichzeitigen Kauf und Verkauf erfolgen, jedoch nur zu den Anlagezeitpunkten 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November und unter Berücksichtigung der festgelegten Mindestsumme.
Alle weiteren Bestimmungen finden Sie in unserem «Reglement» ab Seite 80.

